
Nach Mitteilung des Ministeriums für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration NRW gilt ab kommenden Montag, 16. März ein Betretungsverbot für Kinder in Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflegestellen, Heilpädagogischen Kindertageseinrichtungen und "Kinderbetreuungen in besonderen Fällen“ (Brückenprojekte).
Zum Betretungsverbot wird es für Kinder, deren Eltern nachweisen, dass sie in kritischen Infrastrukturen arbeiten, Ausnahmen geben, z.B. für Ärztinnen und Ärzte, Pflegepersonal und weiteres Personal, das notwendig ist, um intensivpflichtige Menschen zu behandeln sowie für Eltern, die in Bereichen der öffentlichen Ordnung oder anderer wichtiger Infrastruktur arbeiten.
Die Ausnahmen gelten auch für die Kindertagespflegepersonen und Großtagespflegestellen. Seit Donnerstag wurden täglich alle Kindertagespflegepersonen von unserer Fachberatungsstelle über die Entwicklung per Mail informiert, soweit offizielle Informationen uns vorlagen. Zudem haben wir versucht, alle Kindertagespflegepersonen heute am Samstag telefonisch zu erreichen, um sie zu informieren.
Die Eltern, der in Großtagespflegestellen SKFM betreuten Kinder haben wir ebenfalls heute versucht telefonisch und per E-Mail zu erreichen und möglichst umfassend zu informieren.
Die Ausnahmen gelten auch für die Kolping-Kindertagesstätten. Wir haben daher heute am Samstag versucht möglichst viele Eltern der in den Kolping-Kitas angemeldeten Kinder telefonisch und per E-Mail zu erreichen, um sie möglichst umfassend zu informieren.
Wir empfehlen allen Eltern und Kindertagespflegepersonen sich weiterhin auf den Seiten der beiden Ministerien (www.schulministerium.nrw.de und www.mkffi.nrw) tagesaktuell zu informieren.