
Für die SKFM Velbert Dienstleistungs gGmbH ist Transparenz selbstverständlich. Daher hat er sich der Initiative Transparente Zivilgesellschaft angeschlossen und sich damit verpflichtet, die folgenden Informationen der Öffentlichkeit zur Verfügung zu stellen und aktuell zu halten.
Transparency Deutschland arbeitet deutschlandweit an einer effektiven und nachhaltigen Bekämpfung und Eindämmung der Korruption.
Angaben zur Initiative transparenter Zivilgesellschaft
1. Name, Sitz, Anschrift und Gründungsjahr
SKFM Velbert Dienstleistungs gGmbH, Grünstraße 3, 42551 Velbert
Sitz: Velbert
Gründungjahr: 2005
Ansprechpartner:
Stefan Hagel
stefan.hagel@skfm-velbert.de
02051-2889112
2. Vollständige Satzung sowie Angaben zu den Organisationszielen
SKFM Velbert Dienstleistungs gGmbH ist eine 100 % Tochter des SKFM Velbert/Heiligenhaus e.V. und Mitglied im Diözesan-Caritasverband für das Erzbistum Köln.
Gemäß § 2 des Gesellschaftervertrags ist der Gegenstand der Gesellschaft ist der Betrieb von Zweckbetrieben im Sinne der Abgabenordnung; insbesondere die Errichtung und der Betrieb, die Übernahmeder Betriebsträgerschaft und die Förderung von Einrichtungen und Diensten der Kinder-, Jugend-, Wohnungslosen-, Behinderten- und Altenhilfe und anderer sozialer Dienste in Velbert.
Gesellschaftervertrag Leitbild 3. Angaben zur Steuerbegünstigung
Die Arbeit der SKFM Velbert Dienstleistungs gGmbH ist wegen der Förderung ausschließlich und unmittelbar steuerbegünstigter mildtätiger und gemeinnütziger Zwecke im Sinne der § 51 ff. AO nach dem letzten und zugegangenen Freistellungbescheid des Finanzamtes Velbert (Steuernummer 139/5886/0361) vom 21.02.2023 nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG von der Körperschaftsteuer und gemäß § 3 Nr.6 GewStG von der Gewerbesteuer bis zum 31.12.2024 befreit.
4. Name und Funktion wesentlicher Entscheidungsträger
SKFM Velbert Dienstleistungs gGmbH hat keine Mitglieder.
Mitglieder der Gesellschafterversammlung:
Vorsitzender der Gesellschafterversammlung Michael Greshake
stellvertretender Vorsitzender der Gesellschafterversammlung Dr. Wolfgang Köster-Waldeyer
Weitere Mitglieder Thomas Bertling, Elke Schenk, Karin Werner, Michael Wolframm, Marcus Favro
Hauptamtlicher Geschäftsführerder gGmbH
Stefan Hagel
5. Tätigkeitsbericht / Jahresbericht
/images/skfm/Kurzbericht2024GgmbH.pdf 6. Personalstruktur
Mitarbeiter*innen Gesamtzahl 104
Volzeitäquivalente 77
Fachkräfte Soziale Arbeit 104
Verwaltung/Stabsstellen 1
Vollzeit 13
Teilzeit 95
Weiblich 93
Männlich 11
7. Angaben zur Mittelherkunft
SKFM Velbert Dienstleistungs gGmbH finanziert sich ausschließlich aus öffentlichen Zuschüssen bzw. Zuwendungen und Spenden
8. Angaben zur Mittelverwendung
/images/skfm/Bilanz2023SKFMGgmbH.pdf 9. Gesellschaftliche Verbundenheit mit Dritten
Die SKFM Velbert Dienstleistungs gGmbH ist 100 % Tochtergesellschaften des SKFM
Mitgliedschaft im „Diözesan-Caritasverband für das Erzbistum Köln e.V."
10. Namen von Personen deren jährliche Zahlungen mehr als 10 % des
Gesamtbudgets ausmachen
Es gibt keine einzelnen Spenden und Zuwendungen von natürlichen oder juristischen Personen, die 10% des Jahresbudgets ausmachen.
11. Selbstverpflichtung
Darüber hinaus verpflichten sich die Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege NRW zu
nachfolgenden Standards von Leitungs-, Aufsichts- und Geschäftsführungsstrukturen sowie
Entlohnung der Beschäftigten:
- Es gibt angemessene Leitungs- und Aufsichtsstrukturen, in denen eindeutig geregelt ist, wer zu Entscheidungen
und Vertretungen befugt ist. Durch die klare Trennung von Leitung und Aufsicht werden beide Funktionen wirksam
wahrgenommen und Interessenkonflikte vermieden. Die Aufgaben und Kompetenzen der Leitungs- und Aufsichtsorgane
sind in der Satzung und entsprechenden Geschäftsordnungen geregelt. Das Aufsichtsorgan verfügt
über die erforderlichen Qualifikationen und ist bei seiner Arbeit zu unterstützen.
- Es gibt Strukturen und Prozesse, die eine angemessene Planung, Akquise / Beschaffung, Durchführung und
Kontrolle der Mittelverwendung gewährleisten. Mittel werden ausschließlich für die angegebenen
Zwecke und die damit verbundenen notwendigen Verwaltungsausgaben eingesetzt. Die Verwendung der Mittel folgt den
Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit, Sparsamkeit und Wirksamkeit.
- Bei den Vergütungen werden der Status der Gemeinnützigkeit, die Qualifikation und Verantwortung der
jeweiligen Position und der branchenübliche regionale Rahmen im Sinne der Vergütung in Höhe eines
Tarifvertrages oder kirchlicher Arbeitsrechtsregelungen berücksichtigt.