Vorsorgevollmacht, Betreuungs- und Patientenverfügung

Jeder kann durch Unfall, Krankheit oder Alter in die Lage kommen, wichtige Entscheidungen nicht mehr selbst treffen zu können.

Rechtzeitige Vorsorge macht eine selbstbestimmte Lebensführung möglich, auch für die Lebenslagen, in denen man seine Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln kann. Mit Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung kann jede(r) schon in gesunden Tagen vorausschauend für die Wechselfälle des Lebens entscheiden. Wir beraten und unterstützen Sie bei der Erstellung einer Vorsorgevollmacht, einer Betreuungsverfügung und Patientenverfügung.

Mit der Vorsorgevollmacht kann man einer anderen Person die Wahrnehmung einzelner oder aller Angelegenheiten für den Fall übertragen, dass man die Fähigkeit einbüßt, selbst zu entscheiden.

Mit der Betreuungsverfügung kann jede(r) schon im Voraus festlegen, wen das Gericht als BetreuerIn bestellen soll, wenn es ohne rechtliche Betreuung nicht mehr weitergeht. Möglich sind auch inhaltliche Vorgaben für den Betreuer oder die Betreuerin.

In der Patientenverfügung kann man vorab über das "Ob und Wie" medizinischer Maßnahmen entscheiden.

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