
Für die SKFM Velbert/Heiligenhaus Beschäftigungs gGmbH ist Transparenz selbstverständlich. Daher hat er sich der Initiative Transparente Zivilgesellschaft angeschlossen und sich damit verpflichtet, die folgenden Informationen der Öffentlichkeit zur Verfügung zu stellen und aktuell zu halten.
Transparency Deutschland arbeitet deutschlandweit an einer effektiven und nachhaltigen Bekämpfung und Eindämmung der Korruption.
Angaben zur Initiative transparenter Zivilgesellschaft
1. Name, Sitz, Anschrift und Gründungsjahr
SKFM Velbert/Heiligenhaus Beschäftigungs gGmbH, Grünstraße 3, 42551 Velbert
Sitz: Velbert
Gründungjahr: 2015
Ansprechpartner:
Stefan Hagel
stefan.hagel@skfm-velbert.de
02051-2889112
2. Vollständige Satzung sowie Angaben zu den Organisationszielen
SKFM Velbert/Heiligenhaus Beschäftigungs gGmbH ist eine 100 % Tochter des SKFM Velbert/Heiligenhaus e.V. und daher Mitglied im Deutschen Caritasverband.
Gemäß § 2 des Gesellschaftervertrags Gegenstand der Gesellschaft ist der Betrieb von Zweckbetrieben im Sinne der Abgabenordnung; insbesondere die Errichtung und der Betrieb, die Übernahme der Betriebsträgerschaft und die Förderung von Einrichtungen und Diensten der Beratung, Beschäftigung und Qualifizierung von benachteiligten und behinderten Menschen, Diensten der Kinder- Jugendhilfe und andere sozialer Dienste in Velbert und Heiligenhaus
Gesellschaftvertrag Leitbild 3. Angaben zur Steuerbegünstigung
Unsere Arbeit ist wegen der Förderung ausschließlich und unmittelbar steuerbegünstigter mildtätiger und gemeinnütziger Zwecke im Sinne der § 51 ff. AO nach dem letzten und zugegangenen Freistellungbescheid des Finanzamtes Velbert (Steuernummer 139/5886/0361) vom 15.06.2021(Veranlagungszeitraum 2019) nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG von der Körperschaftsteuer und gemäß § 3 Nr.6 GewStG von der Gewerbesteuer bis zum 31.12.2024 befreit.
4. Name und Funktion wesentlicher Entscheidungsträger
SKFM Velbert/Heiligenhaus Beschäftigungs gGmbH
Mitglieder der Gesellschafterversammlung:
Vorsitzender der Gesellschafterversammlung Michael Greshake
stellvertretender Vorsitzender der Gesellschafterversammlung Dr. Wolfgang Köster-Waldeyer
Weitere Mitglieder Thomas Bertling, Elke Schenk, Karin Werner, Michael Wolframm, Marcus Favro
Hauptamtlicher Geschäftsführerder gGmbH
Stefan Hagel
5. Tätigkeitsbericht / Jahresbericht
Kurzbericht 2024 6. Personalstruktur
Mitarbeiter*innen Gesamtzahl 12
Volzeitäquivalente 10,26
Fachkräfte Soziale Arbeit 5
Verwaltung/Stabsstellen 7
Vollzeit 3
Teilzeit 9
Weiblich 12
Männlich 0
7. Angaben zur Mittelherkunft
SKFM Velbert/Heiligenhaus Beschäftigungs gGmbH finanziert sich ausschließlich aus öffentlichen Zuschüssen bzw. Zuwendungen und Spenden
8. Angaben zur Mittelverwendung
Bilanz GuV 2023 9. Gesellschaftliche Verbundenheit mit Dritten
Die SKFM Velbert/Heiligenhaus Beschäftigungs gGmbH ist 100 % Tochtergesellschaft des SKFM
Kooperierte Mitgliedschaft im „Diözesan-Caritasverband für das Erzbistum Köln e.V."
10. Namen von Personen deren jährliche Zahlungen mehr als 10 % des Gesamtbudgets ausmachen
Es gibt keine einzelnen Spenden und Zuwendungen von natürlichen oder juristischen Personen, die 10% des Jahresbudgets ausmachen.
11. Selbstverpflichtung
Darüber hinaus verpflichten sich die Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege NRW zu
nachfolgenden Standards von Leitungs-, Aufsichts- und Geschäftsführungsstrukturen sowie
Entlohnung der Beschäftigten:
- Es gibt angemessene Leitungs- und Aufsichtsstrukturen, in denen eindeutig geregelt ist, wer zu Entscheidungen
und Vertretungen befugt ist. Durch die klare Trennung von Leitung und Aufsicht werden beide Funktionen wirksam
wahrgenommen und Interessenkonflikte vermieden. Die Aufgaben und Kompetenzen der Leitungs- und Aufsichtsorgane
sind in der Satzung und entsprechenden Geschäftsordnungen geregelt. Das Aufsichtsorgan verfügt
über die erforderlichen Qualifikationen und ist bei seiner Arbeit zu unterstützen.
- Es gibt Strukturen und Prozesse, die eine angemessene Planung, Akquise / Beschaffung, Durchführung und
Kontrolle der Mittelverwendung gewährleisten. Mittel werden ausschließlich für die angegebenen
Zwecke und die damit verbundenen notwendigen Verwaltungsausgaben eingesetzt. Die Verwendung der Mittel folgt den
Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit, Sparsamkeit und Wirksamkeit.
- Bei den Vergütungen werden der Status der Gemeinnützigkeit, die Qualifikation und Verantwortung der
jeweiligen Position und der branchenübliche regionale Rahmen im Sinne der Vergütung in Höhe eines
Tarifvertrages oder kirchlicher Arbeitsrechtsregelungen berücksichtigt.