
Sie machen sich Sorgen um ein Kind oder um einen Jugendlichen? Ist ein Kind von Vernachlässigung, Gewalt oder von sexuellem Missbrauch betroffen? Handelt es sich um eine Form der Kindeswohlgefährdung? Sie wünschen sich eine Beratung?
Ab sofort kann über den SKFM eine Kinderschutz-fachkraft in Velbert zur Beratung nach § 8a und § 8b angefragt werden, weitere Informationen erhalten Sie bei uns: Frau Schmidt, ausgebildete Kinderschutzfachkraft und derzeit Sprecherin der Landeskonferenz der Kinderschutzfachkräfte in NRW, Tel.: 02051/2889-118.
Ein Interview aus dem Newsletter des Kompetenzzentrum Kinderschutz mit den beiden Landessprechern NRW
http://www.kinderschutz-in-nrw.de/interviews/claudia-schmidt-und-guido-kientopf.html